Fakten zum Abbauvorhaben auf dem Volpertsberg
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Kurzbeschreibung des Vorhabens und Abbautechnik
Seit mehreren Jahrzehnten wird im Steinbruch ( Monzenbach ) Herbornseelbach Diabas gewonnen, der vor allem in der Bauindustrie (Straßen-, Hoch- und Tiefbau) eingesetzt wird. Die gewinnbaren Vorräte betragen noch ca. 3 Mio. m3 (Brutto) bzw. 1,5 Mio. m3 (Netto). Mit einer Jahresförderung von ca. 200-250.000 t beträgt damit die Restlaufzeit noch ca. 11-18 Jahre.
Zur Erhaltung des Betriebes und zur Sicherung der Rohstoffversorgung soll aufgrund von geologischen Untersuchungen ca. 1 km nördlich des vorhandenen Abbaugebietes ein Neuaufschluss realisiert werden. Die aufzuschließende Fläche wird ca. 9 ha umfassen. Die Vorräte in der Neuaufschlussfläche werden auf ca. 4,6 Mio. m3 geschätzt, so dass sich eine Betriebsdauer von ca. 25-30 Jahren ergibt.
Die Möglichkeit der Gewinnung spezieller Grundstoffe für die Bauindustrie der Region ist aufgrund von geologischen Erkundungen auf den dargestellten Planbereich beschränkt. Da die Rohstoffgewinnung räumlich an das Vorkommen der Rohstoffe gebunden ist, kann nicht auf eine Alternativfläche ausgewichen werden. Dies gilt insbesondere für die in Deutschland ohnehin seltenen Diabasgesteine.

Weiter hat der geplante Neuaufschluss in der Nähe des vorhandenen Steinbruchs gegenüber weiter entfernten Neuausweisungen ökonomische und ökologische Vorteile. Die vorhandene Infrastruktur und die Aufbereitungsanlagen können weiterverwendet werden. Die Flächeninanspruchnahme ist daher geringer.
Als Aufbereitungsanlage wird eine stationäre Brech- und Siebanlage eingesetzt. Eine Änderung der Aufbereitungsanlage ist nicht erforderlich.
Der Abbau erfolgt abschnittsweise und wie bisher in verschiedenen Sohlen. Die überlagernden Abraumschichten werden mit Hydraulikbaggern bzw. mittels Raupen gewonnen und mit Muldenkippern zur Verkippung im vorhandenen Tagebau abtransportiert. Anfallender kulturfähiger Oberboden wird getrennt von anderem Abraummaterial gewonnen und zur späteren Rekultivierung separat gelagert.
Der Transport der im Neuaufschluss gewonnenen Rohstoffe erfolgt über einen Waldweg. Dieser wird für die Ansprüche der Transportfahrzeuge hergerichtet und ausgebaut. Um den Eingriff in Natur und Landschaft möglichst gering zu halten und um die Standfestigkeit des Weges zu sichern, werden notwendige Verbreiterungen auf der Bergseite durch Abgrabungen durchgeführt.
Die Neuaufschlussfläche wird derzeit als Wirtschaftswald genutzt. Bannwald und sonstige Schutzgebiete sind in diesem Bereich nicht vorhanden.
Um den Eingriff zu minimieren, erfolgt der Abbau und damit auch die Rodung des Waldes abschnittsweise. Für den Sicht- und Windschutz bleibt ein ausreichend breiter Waldsaum erhalten [?], da sich das Betriebsgelände in einem ausgedehnten Waldgebiet befindet.
Die Jahresfördermenge und damit die Abbau- und Transporttätigkeiten bleiben gleich, so dass keine zusätzlichen Auswirkungen durch den geplanten Neuaufschluss zu erwarten sind.
Begründung des Vorhabens
Mit dem Gesteinsmaterial aus dem bestehenden Abbaugebiet können die geforderten Produktqualitäten nicht mehr hergestellt werden. Grund ist die immer schlechter werdende Qualität des Vorkommens, die dazu führt, dass nur noch geringwertige Schotter und Splitte und keine hochwertigen Edelsplitte mehr produziert werden können. Im Neuaufschlussgebiet soll qualitativ hochwertiger Diabas für die Erzeugung von Edelsplitten abgebaut.
Ein Ausweichen auf einen anderen Rohstoff ist nicht möglich, da Diabas ein wichtiger Grundstoff für die Bauindustrie ist. Auch eine örtliche Verlagerung des Abbaus ist nicht möglich, da der Abbau an das Vorkommen gebunden ist und Diabas ein in Deutschland seltener Rohstoff ist.
Lokal hat der Neuaufschluss den Vorteil, dass Arbeitsplätze sowohl im Abbaubetrieb als auch in der Bauindustrie gesichert werden können.
Zusätzlich werden Beeinträchtigungen der Bevölkerung durch die größere Entfernung zur nächsten Wohnbebauung weiter gemindert.
Abbauplanung
Die Lagerstättengeologie und die Geländemorphologie sowie die Wegeanbindung an die vorhandene Aufbereitungsanlage geben im Prinzip die Abbausystematik für den Abbau im Neuaufschlussgebiet vor. Da es sich bei der Lagerstätte um eine Berglagerstätte handelt, bietet sich ein Hügel- oder Hangabbau an. Bei dieser Abbauart wird der Berg entweder völlig abgetragen, oder der Abbau geht an den Bergflanken um.
Der Abbau im Neuaufschluss „Volpertsberg" wird von der Süd-Seite des Berges über dessen höchsten Punkt auf die Nord-Seite vorangetrieben. Der Abbau soll in Sohlen von ca. 20-25m Höhe bei einer Wandneigung von ca. 70° nach unten geführt werden. Die Abbautiefe wird auf ca. 300m ü.N.N. begrenzt, dadurch ist eine Beeinträchtigung von Grundwasserleitern, des Monzenbaches (ca. 290m ü.N.N.) und des Tiefbrunnens im Monzenbachtal nicht zu besorgen [?]. Bei einer Sohlenhöhe von 20 - 25m und der genannten Tiefenbegrenzung errechnen sich ca. 5 Sohlen, die für den Abbau angelegt werden.
Der Abbau wird in drei Abbaustufen vorangetrieben. Das Abbaugebiet hat am Ende der Abbautätigkeit eine mittlere Breite von 250 m und wird eine Abbaulänge von ca. 360m erreichen.
Der Diabas muss durch Bohr- und Sprengarbeiten gelockert werden, damit der Hydraulikbagger das Gestein aufnehmen kann. Pro Monat sind durchschnittlich ein bis zwei Sprengungen zu erwarten. Das Haufwerk wird im Regelfall mittels Radlader, im Ersatzfall mittels Großhydraulik Bagger, auf Muldenkipper geladen und zur Vorbrechanlage gefahren. Es sind ein bis zwei Muldenkipper im Einsatz.
Am Ende der Abbautätigkeit wird ein Hohlkegel entstanden sein, der in vier bis fünf Sohlen auf eine Tiefe von 300m ü.N.N. hinabführt.

Verfüllungsplanung
Abraum soll zum Wegebau und zur Verfüllung im vorhandenen Steinbruch verwendet werden.
Der Neuaufschluss kann erst nach Abschluss des Abbaus verfüllt werden, da alle Sohlen bis zum Abbauende zugänglich bleiben müssen. Es ist eine Verfüllung auf durchschnittlich 360m ü.N.N. geplant. Dadurch werden ausreichend hohe Steilwände als Geotop und für Felsenbrüter erhalten. Nach Südosten wird der Tagebau so verfüllt werden, dass eine Senke entsteht, die die Bildung eines Himmelsteiches unterstützt. An der tiefsten Stelle soll hier bis auf 340m ü.N.N. verfüllt werden. Das bei der Herrichtung der Steilwände im Süden und Osten des Tagebaus anfallende Material soll auf die Sohlen der südlichen Abbruchwände aufgebracht werden, so dass eine Geröll- und Blockschuttfläche entsteht. Die nach Süden exponierte nordwestlich verlaufende Abbauwand soll als Steilwand erhalten werden.
Rekultivierungsplanung
Die Rekultivierung der Neuaufschlussfläche ist erst nach Beendigung der Abbautätigkeit möglich. Der während des Abbaus anfallende Abraum sowie nicht zur Produktherstellung verwendbares Gestein werden im bestehenden Tagebau eingebaut. Dadurch ist eine schnellere Verfüllung möglich, wodurch dieser früher den geplanten Nutzungen Naturschutz und Landschaftspflege übergeben werden kann.
Rekultivierungsziel ist die Schaffung einer Fläche für den Naturschutz [?]. Nach einer Teilverfüllung ist in einem Teilbereich die Entstehung eines Himmelsteiches vorgesehen, der durch die Anlage eines standortgerechten Ufergehölzsaums unterstützt werden soll. Ferner ist der Erhalt von Felswänden als Geotop geplant.
Vorhandener Tagebau
Im vorhandenen Tagebau wird ebenfalls Diabas abgebaut. Aufgrund der immer schlechteren Qualität des abgebauten Gesteins ist nicht mehr die Möglichkeit gegeben, die geforderten Edelsplittqualitäten herzustellen. Die Qualitätsanforderungen können jedoch durch das Vorkommen im Neuaufschlussgebiet erreicht werden. Der Abbau im bestehenden Tagebau wird weitergeführt. Gemäß Hauptbetriebsplan sollen hier bis zum Jahr 2022 Schotter und Splitte mit geringer Qualität hergestellt werden.
Nach dem Abbauende wird der vorhandene Tagebau gemäß dem Rekultivierungsplan wieder nutzbar gemacht. Abbau, Verfüllung und Bepflanzung sind so koordiniert, dass entsprechend dem Abbaufortschritt sukzessive und kontinuierlich rekultiviert werden kann. Da durch den Neuaufschluss nun größere Mengen an nicht verwertbarem Gestein anfallen, können bereits abgebaute Bereiche des vorhandenen Steinbruchs schneller verfüllt und somit auch rekultiviert werden. Dies wiederum führt dazu, dass die Flächen schneller für eine andere Nutzung zur Verfügung stehen.
Kompensationsmaßnahmen und Wiedernutzbarmachungskonzept
Durch den Eingriff am Volpertsberg verlieren der dort anstehende Wald und der Boden ihre natürlichen Funktionen. In erster Linie sind beim Wald die Funktionen Biotopschutz (Lebensraum für verschiedene Arten der Flora und Fauna), Bodenschutz (Minderung der Auswirkungen von Wasser-, Schnee- und Winderosion) und Erholungsfunktion (Naturgenuss für seine Besucher) durch den Abbau betroffen.
Das Schutzgut Boden verliert durch den Eingriff seine natürliche Ertragsfunktion, die Biotop- und Standortfunktion (Standort für die Vegetation und Lebensraum der bewohnenden Organismen), ökologische Regelungsfunktion (Verlust der Filter-, Speicher- und Pufferfunktion) und die Archivfunktion (erd- und kulturgeschichtlicher Wert).
Die Beeinträchtigung der sonstigen Schutzgüter (Oberflächen-/Grundwasser, Klima/Luft, Fauna) kann als nicht wesentlich und nicht nachhaltig eingestuft werden [?]. Daher werden diese hier nicht weiter betrachtet.
Neuaufschluss
Bereits zum jetzigen Planungszeitpunkt sind grundlegende Vorstellungen zur endgültigen Wiedernutzbarmachung und damit zur Wiederherstellung der Funktionen der vom geplanten Eingriff beeinträchtigten Fläche entwickelt worden. Die grundsätzlichen Ziele der Planung basieren auf einer Folgenutzung, welche vor allem die Ansprüche des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt.
Den Abschluss der Verfüllung bildet eine aus¬reichend dimensionierte Rekultivierungsschicht, welche die Vorraussetzung für die Wiederansiedlung standortgerechter Vegetation bildet.
Rekultivierungsziel ist die Schaffung einer Fläche für den Naturschutz.[?] Nach einer Teilverfüllung ist in einem Teilbereich die Entstehung eines Himmelsteiches (mit Ablauf) vorgesehen, der durch die Anlage eines standortgerechten Ufergehölzsaums unterstützt werden soll. Ferner sollen Felswänden als Geotop erhalten bleiben. Da durch den Abbau ein Hohlkegel entsteht, ist eine Wiederaufforstung mit standortgerechten Gehölzen nur schwierig zu realisieren. Die entstehenden Standortbedingungen lassen sich für die Rekultivierungsplanung nur schwer prognostizieren. Daher ist vorgesehen, weite Teile der Abbaufläche der Sukzession zu überlassen. Durch die weitgehend unbeeinflusste Entwicklung ist es möglich, dass sich an die Standortbedingungen angepasste Biotoptypen entwickeln. Diese sind stabil gegen die am Standort herrschenden Umwelteinflüsse. Die Sukzessionsfläche soll in etwa die Hälfte der Abbaufläche umfassen. Auf den Sukzessionsfläche wird sich durch Sameneinflug von den umliegenden Wäldern ein Vorwald entwickeln, der die Funktion eines Waldes in Teilen erfüllen kann.
Dazu zählen auch die Flächen, die unterhalb der Steinbruchwände vorgesehen sind. Anders als die sonstigen Rekultivierungsfläche sollen diese Bereiche nicht mit einer Rekultivierungsschicht versehen werden, sondern als Rohbodenstandorte die Entwicklung von Extrembiotopen unterstützen.
Die Steinbruchwände sollen als Geotop erhalten bleiben und Felsbrütern zur Verfügung stehen. Zur Optimierung der Steinbruchwände als Brutmöglichkeit für Felsenbrüter (insbesondere Uhu und Wanderfalke) ist in den letzten Abbauschritten der Rück- bzw. Umbau breiter Bermen (Wandstufen) anzustreben. Dabei sollen Teilbereiche - insbesondere im oberen Drittel der Steilwand - in Form von schmalen Simsen, Kanzeln oder Felsnasen stehen bleiben, die jedoch keine horizontale Verbindung zu begehbaren Bermen (Wandstufen) besitzen.
Erschließungsstraße
Die Waldwege, die für die Zufahrt zum Neuaufschluss ausgebaut werden, sollen nach dem Ende der Abbautätigkeit wieder auf ihre ursprüngliche Größe zurückgebaut werden. Auf die zur Verbreiterung genutzten Flächen wird Mutterboden aufge¬bracht und dadurch die Voraussetzung zur Ausbildung eines Waldrandes geschaffen. Durch natürliche Sukzession entwickelt sich im Laufe der Zeit eine standortgerechte Vegetation, die den umgeben¬den Wäldern Schutz vor Sonne und Wind bietet.
Die Bereiche der Erschließungsstraße, die entlang des Zuflusses zum Monzenbach führen, werden ebenfalls zurückgebaut. Durch die Pflanzung von Ufergehölzen bzw. Röhrichten werden im Umfeld entsprechende Biotope angelegt bzw. erweitert.
Ersatzaufforstungsflächen
Für den naturschutzfachlichen Ausgleich sollen die Ersatzaufforstungsflächen herangezogen werden. Je nach Standortgegebenheiten sollen entsprechende Gehölze für die Entwicklung eines Waldes gepflanzt werden. Um eine sichere Entwicklung des Waldes zu gewährleisten, kann die Anlage eines Vorwaldes sinnvoll sein.
Das genaue Konzept für den Ausgleich auf den Ersatzaufforstungsflächen wird im Rahmen des Genehmigungsantrages entwickelt. Erst nach einer Biotoptypenkartierung dieser Flächen sind Aussagen über entsprechende Maßnahmen möglich.
Im Rahmen des bergrechtlichen Genehmigungsverfahren wird Kontakt zu den verschiedenen Gemeinden aufgenommen, um verfügbare Flächen für die Aufforstung und den naturschutz- fachlichen Ausgleich zu ermitteln.
Fazit
Durch gleichartige Maßnahmen können, wie beschrieben, alle Funktionen des Waldes und Bodens am Volpertsberg ausgeglichen werden [?]. Lediglich die Archivfunktion des Bodens kann nichtwiederhergestellt werden. Wie hoch der Verlust dieser Funktion einzuschätzen ist, muss jedoch zum jetzigen Stand des Verfahrens offen bleiben, da keine Erkenntnisse über den erd- und kulturgeschichtlichen Wert des Bodens vorliegen.
Seit mehreren Jahrzehnten wird im Steinbruch ( Monzenbach ) Herbornseelbach Diabas gewonnen, der vor allem in der Bauindustrie (Straßen-, Hoch- und Tiefbau) eingesetzt wird. Die gewinnbaren Vorräte betragen noch ca. 3 Mio. m3 (Brutto) bzw. 1,5 Mio. m3 (Netto). Mit einer Jahresförderung von ca. 200-250.000 t beträgt damit die Restlaufzeit noch ca. 11-18 Jahre.
Zur Erhaltung des Betriebes und zur Sicherung der Rohstoffversorgung soll aufgrund von geologischen Untersuchungen ca. 1 km nördlich des vorhandenen Abbaugebietes ein Neuaufschluss realisiert werden. Die aufzuschließende Fläche wird ca. 9 ha umfassen. Die Vorräte in der Neuaufschlussfläche werden auf ca. 4,6 Mio. m3 geschätzt, so dass sich eine Betriebsdauer von ca. 25-30 Jahren ergibt.
Die Möglichkeit der Gewinnung spezieller Grundstoffe für die Bauindustrie der Region ist aufgrund von geologischen Erkundungen auf den dargestellten Planbereich beschränkt. Da die Rohstoffgewinnung räumlich an das Vorkommen der Rohstoffe gebunden ist, kann nicht auf eine Alternativfläche ausgewichen werden. Dies gilt insbesondere für die in Deutschland ohnehin seltenen Diabasgesteine.

Weiter hat der geplante Neuaufschluss in der Nähe des vorhandenen Steinbruchs gegenüber weiter entfernten Neuausweisungen ökonomische und ökologische Vorteile. Die vorhandene Infrastruktur und die Aufbereitungsanlagen können weiterverwendet werden. Die Flächeninanspruchnahme ist daher geringer.
Als Aufbereitungsanlage wird eine stationäre Brech- und Siebanlage eingesetzt. Eine Änderung der Aufbereitungsanlage ist nicht erforderlich.
Der Abbau erfolgt abschnittsweise und wie bisher in verschiedenen Sohlen. Die überlagernden Abraumschichten werden mit Hydraulikbaggern bzw. mittels Raupen gewonnen und mit Muldenkippern zur Verkippung im vorhandenen Tagebau abtransportiert. Anfallender kulturfähiger Oberboden wird getrennt von anderem Abraummaterial gewonnen und zur späteren Rekultivierung separat gelagert.
Der Transport der im Neuaufschluss gewonnenen Rohstoffe erfolgt über einen Waldweg. Dieser wird für die Ansprüche der Transportfahrzeuge hergerichtet und ausgebaut. Um den Eingriff in Natur und Landschaft möglichst gering zu halten und um die Standfestigkeit des Weges zu sichern, werden notwendige Verbreiterungen auf der Bergseite durch Abgrabungen durchgeführt.
Die Neuaufschlussfläche wird derzeit als Wirtschaftswald genutzt. Bannwald und sonstige Schutzgebiete sind in diesem Bereich nicht vorhanden.
Um den Eingriff zu minimieren, erfolgt der Abbau und damit auch die Rodung des Waldes abschnittsweise. Für den Sicht- und Windschutz bleibt ein ausreichend breiter Waldsaum erhalten [?], da sich das Betriebsgelände in einem ausgedehnten Waldgebiet befindet.
Die Jahresfördermenge und damit die Abbau- und Transporttätigkeiten bleiben gleich, so dass keine zusätzlichen Auswirkungen durch den geplanten Neuaufschluss zu erwarten sind.

Begründung des Vorhabens
Mit dem Gesteinsmaterial aus dem bestehenden Abbaugebiet können die geforderten Produktqualitäten nicht mehr hergestellt werden. Grund ist die immer schlechter werdende Qualität des Vorkommens, die dazu führt, dass nur noch geringwertige Schotter und Splitte und keine hochwertigen Edelsplitte mehr produziert werden können. Im Neuaufschlussgebiet soll qualitativ hochwertiger Diabas für die Erzeugung von Edelsplitten abgebaut.
Ein Ausweichen auf einen anderen Rohstoff ist nicht möglich, da Diabas ein wichtiger Grundstoff für die Bauindustrie ist. Auch eine örtliche Verlagerung des Abbaus ist nicht möglich, da der Abbau an das Vorkommen gebunden ist und Diabas ein in Deutschland seltener Rohstoff ist.
Lokal hat der Neuaufschluss den Vorteil, dass Arbeitsplätze sowohl im Abbaubetrieb als auch in der Bauindustrie gesichert werden können.
Zusätzlich werden Beeinträchtigungen der Bevölkerung durch die größere Entfernung zur nächsten Wohnbebauung weiter gemindert.
Abbauplanung
Die Lagerstättengeologie und die Geländemorphologie sowie die Wegeanbindung an die vorhandene Aufbereitungsanlage geben im Prinzip die Abbausystematik für den Abbau im Neuaufschlussgebiet vor. Da es sich bei der Lagerstätte um eine Berglagerstätte handelt, bietet sich ein Hügel- oder Hangabbau an. Bei dieser Abbauart wird der Berg entweder völlig abgetragen, oder der Abbau geht an den Bergflanken um.
Der Abbau im Neuaufschluss „Volpertsberg" wird von der Süd-Seite des Berges über dessen höchsten Punkt auf die Nord-Seite vorangetrieben. Der Abbau soll in Sohlen von ca. 20-25m Höhe bei einer Wandneigung von ca. 70° nach unten geführt werden. Die Abbautiefe wird auf ca. 300m ü.N.N. begrenzt, dadurch ist eine Beeinträchtigung von Grundwasserleitern, des Monzenbaches (ca. 290m ü.N.N.) und des Tiefbrunnens im Monzenbachtal nicht zu besorgen [?]. Bei einer Sohlenhöhe von 20 - 25m und der genannten Tiefenbegrenzung errechnen sich ca. 5 Sohlen, die für den Abbau angelegt werden.
Der Abbau wird in drei Abbaustufen vorangetrieben. Das Abbaugebiet hat am Ende der Abbautätigkeit eine mittlere Breite von 250 m und wird eine Abbaulänge von ca. 360m erreichen.
Der Diabas muss durch Bohr- und Sprengarbeiten gelockert werden, damit der Hydraulikbagger das Gestein aufnehmen kann. Pro Monat sind durchschnittlich ein bis zwei Sprengungen zu erwarten. Das Haufwerk wird im Regelfall mittels Radlader, im Ersatzfall mittels Großhydraulik Bagger, auf Muldenkipper geladen und zur Vorbrechanlage gefahren. Es sind ein bis zwei Muldenkipper im Einsatz.
Am Ende der Abbautätigkeit wird ein Hohlkegel entstanden sein, der in vier bis fünf Sohlen auf eine Tiefe von 300m ü.N.N. hinabführt.

Verfüllungsplanung
Abraum soll zum Wegebau und zur Verfüllung im vorhandenen Steinbruch verwendet werden.
Der Neuaufschluss kann erst nach Abschluss des Abbaus verfüllt werden, da alle Sohlen bis zum Abbauende zugänglich bleiben müssen. Es ist eine Verfüllung auf durchschnittlich 360m ü.N.N. geplant. Dadurch werden ausreichend hohe Steilwände als Geotop und für Felsenbrüter erhalten. Nach Südosten wird der Tagebau so verfüllt werden, dass eine Senke entsteht, die die Bildung eines Himmelsteiches unterstützt. An der tiefsten Stelle soll hier bis auf 340m ü.N.N. verfüllt werden. Das bei der Herrichtung der Steilwände im Süden und Osten des Tagebaus anfallende Material soll auf die Sohlen der südlichen Abbruchwände aufgebracht werden, so dass eine Geröll- und Blockschuttfläche entsteht. Die nach Süden exponierte nordwestlich verlaufende Abbauwand soll als Steilwand erhalten werden.
Rekultivierungsplanung
Die Rekultivierung der Neuaufschlussfläche ist erst nach Beendigung der Abbautätigkeit möglich. Der während des Abbaus anfallende Abraum sowie nicht zur Produktherstellung verwendbares Gestein werden im bestehenden Tagebau eingebaut. Dadurch ist eine schnellere Verfüllung möglich, wodurch dieser früher den geplanten Nutzungen Naturschutz und Landschaftspflege übergeben werden kann.
Rekultivierungsziel ist die Schaffung einer Fläche für den Naturschutz [?]. Nach einer Teilverfüllung ist in einem Teilbereich die Entstehung eines Himmelsteiches vorgesehen, der durch die Anlage eines standortgerechten Ufergehölzsaums unterstützt werden soll. Ferner ist der Erhalt von Felswänden als Geotop geplant.
Vorhandener Tagebau
Im vorhandenen Tagebau wird ebenfalls Diabas abgebaut. Aufgrund der immer schlechteren Qualität des abgebauten Gesteins ist nicht mehr die Möglichkeit gegeben, die geforderten Edelsplittqualitäten herzustellen. Die Qualitätsanforderungen können jedoch durch das Vorkommen im Neuaufschlussgebiet erreicht werden. Der Abbau im bestehenden Tagebau wird weitergeführt. Gemäß Hauptbetriebsplan sollen hier bis zum Jahr 2022 Schotter und Splitte mit geringer Qualität hergestellt werden.
Nach dem Abbauende wird der vorhandene Tagebau gemäß dem Rekultivierungsplan wieder nutzbar gemacht. Abbau, Verfüllung und Bepflanzung sind so koordiniert, dass entsprechend dem Abbaufortschritt sukzessive und kontinuierlich rekultiviert werden kann. Da durch den Neuaufschluss nun größere Mengen an nicht verwertbarem Gestein anfallen, können bereits abgebaute Bereiche des vorhandenen Steinbruchs schneller verfüllt und somit auch rekultiviert werden. Dies wiederum führt dazu, dass die Flächen schneller für eine andere Nutzung zur Verfügung stehen.
Kompensationsmaßnahmen und Wiedernutzbarmachungskonzept
Durch den Eingriff am Volpertsberg verlieren der dort anstehende Wald und der Boden ihre natürlichen Funktionen. In erster Linie sind beim Wald die Funktionen Biotopschutz (Lebensraum für verschiedene Arten der Flora und Fauna), Bodenschutz (Minderung der Auswirkungen von Wasser-, Schnee- und Winderosion) und Erholungsfunktion (Naturgenuss für seine Besucher) durch den Abbau betroffen.
Das Schutzgut Boden verliert durch den Eingriff seine natürliche Ertragsfunktion, die Biotop- und Standortfunktion (Standort für die Vegetation und Lebensraum der bewohnenden Organismen), ökologische Regelungsfunktion (Verlust der Filter-, Speicher- und Pufferfunktion) und die Archivfunktion (erd- und kulturgeschichtlicher Wert).
Die Beeinträchtigung der sonstigen Schutzgüter (Oberflächen-/Grundwasser, Klima/Luft, Fauna) kann als nicht wesentlich und nicht nachhaltig eingestuft werden [?]. Daher werden diese hier nicht weiter betrachtet.
Neuaufschluss
Bereits zum jetzigen Planungszeitpunkt sind grundlegende Vorstellungen zur endgültigen Wiedernutzbarmachung und damit zur Wiederherstellung der Funktionen der vom geplanten Eingriff beeinträchtigten Fläche entwickelt worden. Die grundsätzlichen Ziele der Planung basieren auf einer Folgenutzung, welche vor allem die Ansprüche des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt.
Den Abschluss der Verfüllung bildet eine aus¬reichend dimensionierte Rekultivierungsschicht, welche die Vorraussetzung für die Wiederansiedlung standortgerechter Vegetation bildet.
Rekultivierungsziel ist die Schaffung einer Fläche für den Naturschutz.[?] Nach einer Teilverfüllung ist in einem Teilbereich die Entstehung eines Himmelsteiches (mit Ablauf) vorgesehen, der durch die Anlage eines standortgerechten Ufergehölzsaums unterstützt werden soll. Ferner sollen Felswänden als Geotop erhalten bleiben. Da durch den Abbau ein Hohlkegel entsteht, ist eine Wiederaufforstung mit standortgerechten Gehölzen nur schwierig zu realisieren. Die entstehenden Standortbedingungen lassen sich für die Rekultivierungsplanung nur schwer prognostizieren. Daher ist vorgesehen, weite Teile der Abbaufläche der Sukzession zu überlassen. Durch die weitgehend unbeeinflusste Entwicklung ist es möglich, dass sich an die Standortbedingungen angepasste Biotoptypen entwickeln. Diese sind stabil gegen die am Standort herrschenden Umwelteinflüsse. Die Sukzessionsfläche soll in etwa die Hälfte der Abbaufläche umfassen. Auf den Sukzessionsfläche wird sich durch Sameneinflug von den umliegenden Wäldern ein Vorwald entwickeln, der die Funktion eines Waldes in Teilen erfüllen kann.
Dazu zählen auch die Flächen, die unterhalb der Steinbruchwände vorgesehen sind. Anders als die sonstigen Rekultivierungsfläche sollen diese Bereiche nicht mit einer Rekultivierungsschicht versehen werden, sondern als Rohbodenstandorte die Entwicklung von Extrembiotopen unterstützen.
Die Steinbruchwände sollen als Geotop erhalten bleiben und Felsbrütern zur Verfügung stehen. Zur Optimierung der Steinbruchwände als Brutmöglichkeit für Felsenbrüter (insbesondere Uhu und Wanderfalke) ist in den letzten Abbauschritten der Rück- bzw. Umbau breiter Bermen (Wandstufen) anzustreben. Dabei sollen Teilbereiche - insbesondere im oberen Drittel der Steilwand - in Form von schmalen Simsen, Kanzeln oder Felsnasen stehen bleiben, die jedoch keine horizontale Verbindung zu begehbaren Bermen (Wandstufen) besitzen.
Erschließungsstraße
Die Waldwege, die für die Zufahrt zum Neuaufschluss ausgebaut werden, sollen nach dem Ende der Abbautätigkeit wieder auf ihre ursprüngliche Größe zurückgebaut werden. Auf die zur Verbreiterung genutzten Flächen wird Mutterboden aufge¬bracht und dadurch die Voraussetzung zur Ausbildung eines Waldrandes geschaffen. Durch natürliche Sukzession entwickelt sich im Laufe der Zeit eine standortgerechte Vegetation, die den umgeben¬den Wäldern Schutz vor Sonne und Wind bietet.
Die Bereiche der Erschließungsstraße, die entlang des Zuflusses zum Monzenbach führen, werden ebenfalls zurückgebaut. Durch die Pflanzung von Ufergehölzen bzw. Röhrichten werden im Umfeld entsprechende Biotope angelegt bzw. erweitert.
Ersatzaufforstungsflächen
Für den naturschutzfachlichen Ausgleich sollen die Ersatzaufforstungsflächen herangezogen werden. Je nach Standortgegebenheiten sollen entsprechende Gehölze für die Entwicklung eines Waldes gepflanzt werden. Um eine sichere Entwicklung des Waldes zu gewährleisten, kann die Anlage eines Vorwaldes sinnvoll sein.
Das genaue Konzept für den Ausgleich auf den Ersatzaufforstungsflächen wird im Rahmen des Genehmigungsantrages entwickelt. Erst nach einer Biotoptypenkartierung dieser Flächen sind Aussagen über entsprechende Maßnahmen möglich.
Im Rahmen des bergrechtlichen Genehmigungsverfahren wird Kontakt zu den verschiedenen Gemeinden aufgenommen, um verfügbare Flächen für die Aufforstung und den naturschutz- fachlichen Ausgleich zu ermitteln.
Fazit
Durch gleichartige Maßnahmen können, wie beschrieben, alle Funktionen des Waldes und Bodens am Volpertsberg ausgeglichen werden [?]. Lediglich die Archivfunktion des Bodens kann nichtwiederhergestellt werden. Wie hoch der Verlust dieser Funktion einzuschätzen ist, muss jedoch zum jetzigen Stand des Verfahrens offen bleiben, da keine Erkenntnisse über den erd- und kulturgeschichtlichen Wert des Bodens vorliegen.
Diese Darstellung entspricht den Planungen
der Firma Jakob & Weigel.
Die hier erfolgte Beurteilung der Eingriffe wird von uns
nicht nur als kritisch, sondern in Teilen auch
als nicht glaubhaft bis unrealistisch betrachtet !
Wir werden im Folgenden unsere Positionen
detailierter darlegen und hoffen mit Ihrer Hilfe
weitere Gegenargumente zu finden.